Sonstiges
Die Teilnahme an diesem Modul ist eingeschränkt (vgl. § 48 Abs. 2 S. 2, S. 3 AllgStuPO), da das Modul in Kooperation mit wechselnden Partner*innen aus der Praxis durchgeführt wird. Diese Partner*innen formulieren in Abhängigkeit von der jeweiligen Aufgabe und in Absprache mit der Modulverantwortlichen spezifische Anforderungen im Hinblick auf die potenziellen Teilnehmer*innen (z.B. fachliche Vorkenntnisse, Vorerfahrungen, Sorgfalt oder Zuverlässigkeit) mit dem Ziel, passende Teams für eine ordnungsgemäße Durchführung zusammenzustellen. Zu jedem*r Bewerber*in wird daher geprüft, ob die festgelegten Voraussetzungen erfüllt werden, und eine Teilnahme am Modul insoweit möglich ist (= besondere Zulassung nach § 48 Abs. 2 AllgStuPO).