Lernergebnisse
Die Studierenden kennen Anwendungsbereich, Ziele, Inhalte, Verfahren und Zusammenhänge der wesentlichen Instrumente nach Bundesnaturschutzgesetz und Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (Landschaftsplanung, Schutzgebiete, Umweltverträglichkeitsprüfung, Strategische Umweltprüfung, Eingriffsregelung, FFH-Verträglichkeitsprüfung und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) und können diese in Bezug zur gesamträumlichen Planung sowie zu raumwirksamen Fachplanungen setzen.
Die Studierenden kennen Aufbau und Arbeitsschritte zur Erstellung der Fachdokumente der Umwelt-prüfungen und wissen, was die Rolle von Umweltplaner*innen von jener von Fachgutachter*innen zu einzelnen Umweltgütern abhebt. Die Studierenden wissen wie Fachgutachten in der Umweltprüfung gemäß rechtlichen, fachlichen und praktischen Vorgaben erstellt werden und was sie praktisch bewirken können.
Den Studierenden sind mögliche Inhalte und Unterschiede zwischen Natur- und Umweltschutz sowie nachhaltiger Entwicklung bewusst, sie sind in der Lage die Bedeutung der o.g. Instrumente in deren normativen Kontexten einzuordnen. Ebenso kennen sie die begrifflichen Unschärfen der grundlegenden Begriffe der Disziplin (Natur, Umwelt, Landschaft) und sind sich der damit verbundenen Notwen-digkeit, diese im jeweiligen Planungsprozess zu thematisieren, bewusst.