Lehrinhalte
Zum Bau-, Planungs- und Fachplanungsrecht gehören die Normen, die die bauliche und sonstige Nutzung des Bodens und der aufstehenden baulichen Anlagen regeln. Diese Normen sind hierarchisch und sachlich gegliedert.
Die Regelungen der Landesplanung der verbindlichen Bebauungsplanung sind für die Stadt- und Regionalplanung einerseits beachtlich und andererseits mittels eigener Planungsentscheidungen veränderbar. Es gilt die rechtlichen Grenzen und Voraussetzungen der Planung zu erkennen und sachgerecht anzuwenden.
Betreffend die bauliche Nutzung der Grundstücke sind die rechtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen zunächst im Baugenehmigungsverfahren und im Baugeschehen zu beachten. Darüber hinaus sind diese Regelungen für die Planung von Bedeutung, damit insbesondere die Vollzugsfähigkeit der aufgestellten Pläne sichergestellt ist.
Die Aufgaben und Inhalte der Bauleitplanung, ihre Bezüge zum hierarchisch aufgebauten System der Raumplanung sowie zu den umweltbezogenen Fachplanungen und die insoweit maßgeblichen Verfahrensanforderungen zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung dieser Planungen sind zentrale Gegenstände der Veranstaltung.