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#10664 / #1

Seit WS 2016/17

Deutsch

Betriebspraktikum Berufliche Fachrichtung Ernährung/Lebensmittelwissenschaft

0

Buchholtz, Christiane

Unbenotet

Keine Prüfung

Deutsch

Zugehörigkeit


Fakultät I

Institut für Berufliche Bildung und Arbeitslehre (IBBA)

31361800 FG Bildung für Nachhaltige Ernährung und Lebensmittelwissenschaft (B!NErLe)

Keine Angabe

Kontakt


Keine Angabe

Buchholtz, Christiane

c.buchholtz@tu-berlin.de

Lernergebnisse

Das Betriebspraktikum der Studierenden der lehramtsbezogenen Bachelor- sowie Quereinstiegsmasterstudiengänge mit Beruflicher Fachrichtung ist eine wesentliche Voraussetzung für das Verständnis der Lehrveranstaltungen in den Studienfächern. Das Betriebspraktikum soll den Studierenden ermöglichen, - Einblicke zu gewinnen in die soziale, ökonomische und technische Realität der Betriebspraxis der von ihnen gewählten beruflichen Fachrichtung, durch enge Zusammenarbeit mit Betriebsangehörigen deren Arbeits-, Denk- und Verhaltensweisen und die Arbeitsbedingungen zu erfahren und ferner die betriebliche Organisation und Einrichtung kennen zu lernen; - die Situation der Auszubildenden kennen zu lernen; - Kenntnisse zu erwerben von den Materialien, Produkten, Arbeitsmitteln und Arbeitstechniken sowie den Unfallverhütungsvorschriften ihres jeweiligen Tätigkeitsbereiches; - Fertigkeiten zu erlernen, die jeweils typischen Arbeitstechniken fachgerecht anzuwenden; - Fähigkeiten zu entwickeln, Vorgänge und Zusammenhänge der jeweiligen Tätigkeitsbereiche erklären zu können.

Lehrinhalte

Siehe Empfehlungen zum Absolvieren des Praktikums unter http://www.setub.tu-berlin.de/menue/praktika_und_praxissemester/dokumente_formulare/#c752416 Das Betriebspraktikum soll in Ausbildungsstätten erfolgen, die von der örtlich zuständigen Industrie - und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, zuständigen Stelle oder Landesregierung i.S. des BBiG (Berufsbildungsgesetz) anerkannt sind. Im Sinne des Ausbildungszweckes wird den Praktikant_innen empfohlen, Teilpraktika möglichst in verschiedenen Betrieben/Ausbildungsstätten abzuleisten.

Modulbestandteile

Pflichtbereich

Die folgenden Veranstaltungen sind für das Modul obligatorisch:

LehrveranstaltungenArtNummerTurnusSpracheSWS ISIS VVZ
Dieser Gruppe enthält keine Lehrveranstaltungen

Arbeitsaufwand und Leistungspunkte

Der Aufwand des Moduls summiert sich zu 0.0 Stunden. Damit umfasst das Modul 0 Leistungspunkte.

Beschreibung der Lehr- und Lernformen

Externe Praktikumsleistung

Voraussetzungen für die Teilnahme / Prüfung

Wünschenswerte Voraussetzungen für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen:

Dieses Modul hat keine wünschenswerten Voraussetzungen für die Lehrveranstaltungen.

Verpflichtende Voraussetzungen für die Modulprüfungsanmeldung:

Dieses Modul hat keine Prüfungsvoraussetzungen.

Abschluss des Moduls

Benotung

Unbenotet

Prüfungsform

Keine Prüfung

Dauer des Moduls

Für Belegung und Abschluss des Moduls ist folgende Semesteranzahl veranschlagt:
1 Semester.

Dieses Modul kann in folgenden Semestern begonnen werden:
Winter- und Sommersemester.

Maximale teilnehmende Personen

Dieses Modul ist nicht auf eine Anzahl Studierender begrenzt.

Anmeldeformalitäten

Keine Angabe

Literaturhinweise, Skripte

Skript in Papierform

Verfügbarkeit:  nicht verfügbar

 

Skript in elektronischer Form

Verfügbarkeit:  nicht verfügbar

 

Literatur

Empfohlene Literatur
Keine empfohlene Literatur angegeben

Zugeordnete Studiengänge

Dieses Modul findet in keinem Studiengang Verwendung.

Studierende anderer Studiengänge können dieses Modul ohne Kapazitätsprüfung belegen.

Sonstiges

Bitte beachten Sie die "Richtlinien für das Betriebspraktikum der Studierenden der lehramtsbezogenen Bachelor- sowie Quereinstiegsmasterstudiengänge mit Beruflicher Fachrichtung vom 25.10.2016". Die Gesamtdauer des Betriebspraktikums beträgt 26 Wochen. Das Praktikum soll in der Regel in zusammenhängenden Abschnitten (Teilpraktika) von jeweils mindestens 4 Wochen in einem Ausbildungsgebiet erfolgen. Es wird empfohlen, einen Teil des Betriebspraktikums vor Aufnahme des Studiums abzuleisten. Der Nachweis des Betriebspraktikums entsprechend diesen Richtlinien ist gegenüber dem Praktikumsbüro der SETUB zu führen. Über den ordnungsgemäßen Abschluss des Betriebspraktikums wird eine Bescheinigung ausgestellt und unterschrieben, die spätestens bei der Anmeldung der Bachelorarbeit – bzw. der Masterarbeit im Quereinstiegsmasterstudium – dem Prüfungsamt der TU Berlin vorzulegen ist. Zum Nachweis sind von den Studierenden im Original einzureichen: - Bescheinigungen/Zeugnisse der Praktikumsbetriebe und - ggf. Berichte/Berichtshefte.