Beschreibung der Lehr- und Lernformen
1) Betreuungsprojekte werden intensiv durch die/den jeweiligen Dozent/in betreut (im Folgenden wird die weibliche Form verwendet, die männliche ist jeweils mit gemeint). Die Dozentin wählt das Thema aus, stellt Kontakte zu den wichtigsten externen Projektpartnern her, ist zu den Projektplena anwesend und gibt regelmäßige Rückmeldung zu den Projektergebnissen. Zudem steht sie für Besprechungen in kleineren Gruppen zur Verfügung.
2) Auftragsprojekt: das Thema wird - ähnlich einem Forschungsvorhaben oder Planungsauftrag - durch die Dozentin vorgegeben. Die weitere Konkretisierung der Aufgabenstellung bzw. die Bestimmung und Bearbeitung der erforderlichen Arbeitsschritte erfolgt weitgehend selbstständig durch die Studierenden, die wesentliche Zwischenergebnisse der Dozentin vorlegen und inhaltlich mit ihr besprechen. Beide Seiten treten somit in ein Verhältnis, das dem zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in der Praxis ähnlich ist.
3) Selbstbestimmtes Projekt: Die Studierenden wählen selbst ein Thema, für das sie sich eine Professorin bzw. eine WM als Betreuerin suchen. Die Gruppenbildung erfolgt ebenfalls eigenständig. Die Bearbeitung findet fast vollkommen selbstständig statt, vorgesehen sind eine Auftakt-, eine Zwischen- und eine Endbesprechung zwischen Gruppe und Dozentin. Die Exkursion ist durch die Studierenden selbst vorzubereiten, ohne Begleitung der Dozentin durchzuführen sowie ausreichend nachzuweisen und zu dokumentieren.
Die Arbeit in allen drei Projektformen findet in Plenumssitzungen sowie in Kleingruppenarbeiten statt.
Die Arbeitsergebnisse werden in einem abschließenden Projektbericht oder einer gleichwertigen Form (z.B. Ausstellung, Informationsbroschüre für die Öffentlichkeit) unter Beachtung der Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens dargestellt. Die Präsentation der Arbeitsergebnisse erfolgt im Plenum sowie ggf. im Planungsgebiet oder in einem universitäts-öffentlichen Kolloquium.
Zur Projektarbeit gehört die Durchführung von Exkursionen. Jeder Studierende ist verpflichtet, an einer Exkursion von mindestens zweitägigem Umfang teilzunehmen