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Klimaschutzrecht - Das Zusammenspiel von Bau- , Planungs- und Umweltrecht zur Minderung der klimatischen Auswirkungen
Das Voranschreiten des Klimaschutzes ist vor allem durch Innovation und Fortschritt zu ermöglichen. Jedoch muss dies in verbindlicher Weise rechtlich verankert sein, um tatsächlich erfolgreich durchsetzbar zu sein. Dieselfahrverbote allein genügen nicht.
Der Klimaschutz ist dynamisch und von schnellen Entwicklungen geprägt. Inwiefern kann das Recht hiermit Schritt halten? Gerade der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 zur Verfassungswidrigkeit des Bundes-Klimaschutzgesetzes zeigt, dass hier nachzubessern ist. Welche Möglichkeiten sehen beispielsweise das Städtebaurecht und das Bauordnungsrecht bereits jetzt vor und welche sind darüber hinaus denkbar? Vor allem im Rahmen des Städtebaus und der Anlagenzulassung sind Instrumente vorzuhalten, die Auswirkungen auf das Klima minimieren. Inwiefern kann also bereits mit den Bauleitplänen Klimaschutz erreicht werden? Welche Rolle nimmt das Umweltrecht dabei ein? Welche Rolle spielen die Gemeinden und die Genehmigungsbehörden bei der Zulassung neuer Projekte? Wie können Privatunternehmen im Rahmen ihrer Compliance ihren Beitrag leisten? Was ist überhaupt „Klimaschutzrecht“?
Das Projekt will einen umfassenden Überblick über die im Klimaschutz relevanten Rechtsmaterien geben und dessen Zusammenhang darstellen. Dazu gehören neben den grundlegenden Regeln des Völker- und Europarechts und des Planungs- und Umweltrechts auch exotischere Gebiete wie das Emissionshandelsrecht, das den zulässigen Ausstoß von Treibhausgasen durch Vergabe entsprechender Emissionszertifikate zu reglementieren sucht. Darüber hinaus sollen im Rahmen eines internationalen Vergleichs die in anderen Staaten angewandten Praxismethoden dargestellt werden.
Wegen der andauernden Hygienebestimmungen soll das Projekt vorwiegend digital stattfinden. Inwiefern Präsenzveranstaltungen abgehalten werden, wird gemeinschaftlich besprochen.