Veranstaltung

LV-Nummer 06361200
Beschreibung
Gesamt-Lehrleistung 64,00 UE
Semester WiSe 2021/22
Veranstaltungsformat LV / Seminar
Gruppe
Organisationseinheiten Technische Universität Berlin
Fakultät VI
↳     Institut für Stadt- und Regionalplanung (ISR)
↳         36361200 FG Orts-, Regional- und Landesplanung
URLs
Label Online (synchron)
Ansprechpartner*innen
Meeuwßen, Kerstin Eva
Verantwortliche
Mitschang, Stephan
Sprache Deutsch

Termine (1)


08:00 - 11:00, Mi. 20.10.21 - Mi. 16.02.22, wöchentlich

Ohne Ort

36361200 FG Orts-, Regional- und Landesplanung

64,00 UE
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Legende
08:00
09:00
10:00
11:00
12:00
13:00
14:00
15:00
16:00
17:00
Mo.
Di.
Mi.
Kernmodul Raumplanung, Recht und Verwaltung (M7.1): KS Raumplanung, Recht und Verwaltung - Gewerbliche Bauflächen in der Raumplanung
Ohne Ort
Do.
Fr.
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Das Kernseminar im Schwerpunkt III widmet sich in diesem Wintersemester thematisch dem weiten Feld der „Baulandmobilisierung“. Seit vielen Jahren besteht in der Bundesrepublik Deutschland vor allem in den Verdichtungsräumen eine Wohnungsnot. Besonders mangelt es an bezahlbaren Wohnungen. Gerade die soziale Wohnraumförderung war auch inhaltlicher Gegenstand des Baulandmobilisierungsgesetzes, welches erst Ende Juni 2021 in Kraft getreten ist und weit reichende Bestimmungen zur Förderung dieses Wohnungssegments enthält. Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz wurden die bestehenden Planungsinstrumente sowie auch sonstige der Baulandmobilisierung dienende Handlungsmöglichkeiten wie Vorkaufsrechte, Bauverwirklichungsgebote oder Befreiungstatbestände nicht nur in ihrem Anwendungsbereich erweitert, sondern auch in Bezug auf eine erleichterte Zugänglichkeit hin geöffnet. Auch in der BauNVO wurden Veränderungen vorgenommen, die insbesondere die Einführung eines neuen Baugebiets (§ 5a Dörfliches Wohngebiet) und eine weitere Flexibilisierung der baulichen Dichte zum Gegenstand hatten. Daneben, und nahezu unbemerkt, hat sich das Städtebaurecht auch der Elektromobilität und der Digitalisierung geöffnet. Inwieweit diese Veränderungen auch Basis für eine tragfähige künftige Stadtentwicklung sein können, wird im Rahmen des Kernseminars erörtert.


Ziel der Veranstaltung ist es daher, den Studierenden einen Überblick über den Themenkomplex der „Baulandmobilisierung“ und dabei insbesondere zu den Neuregelungen des Baulandmobilisierungsgesetzes zu geben. Dabei sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, einerseits sich mit den bestehenden Möglichkeiten zur Baulandmobilisierung auseinanderzusetzen. Hierzu wird im Rahmen des Kernseminars ein Kolloquium veranstaltet. Andererseits sollen sich die Studierenden mit den Neuregelungen des Baulandmobilisierungsgesetzes vertraut machen, denn sie bilden die Grundlage für das künftige planerische Handeln zur Bewältigung der Wohnungsnot. Beendet wird die Veranstaltung mit einer Bewertung der gegenwärtig zur Verfügung stehenden Planungsinstrumente und sonstigen Handlungsmöglichkeiten.


Wie immer wird auch dieses Kernseminar durch eine fachliche Einführung in die Thematik durch den Dozenten eingeleitet.