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Zwischen der Bauleitplanung und der Infrastrukturplanung anderer Planungsträger bestehen vielfältige Wechselwirkungen. Privilegierte Fachplanungen haben nach § 38 BauGB Vorrang vor der Bauleitplanung; solche Planungen schränken die Möglichkeiten der Bauleitplanung ein. Dazu können insbesondere von Umweltfachplanungen erhebliche Auswirkungen auf die Bauleitplanung und die städtische Entwicklung ausgehen. Behandelt werden sollen Umweltfachplanungen und Infrastrukturplanungen anderer Planungsträger mit Relevanz für die städtebauliche Planung. In der Veranstaltung sollen diese Umweltfachplanungen und Infrastrukturplanungen behandelt und ihre Bedeutung für die städtebauliche Planung erarbeitet werden.
Das Seminar besteht aus mehreren Teilen, wobei die Studierenden im Rahmen der Seminarveranstaltungen zur aktiven Mitarbeit aufgefordert sind. Als Leistungen sind zu erbringen:
Das Seminar ist Teil des Moduls Städtische Infrastrukturen.
Bitte beachten Sie: Das Modul B15.31c 'Städtische Infrastrukturen' ist innerhalb von 2 Semestern abzuschließen! Wenn im WiSe begonnen wird, ist es im darauffolgenden SoSe abzuschließen und umgekehrt.