Veranstaltung

LV-Nummer
Beschreibung
Gesamt-Lehrleistung 64,00 UE
Semester WiSe 2022/23
Veranstaltungsformat LV / Projekt
Gruppe FG Bau-, Planungs- und Umweltrecht: Planung der Windenergieanlagen nach dem Wind-an-Land-Gesetz
Kleingruppe Nein
Darf parallel stattfinden innerhalb der Veranstaltungsvorlage Ja
Organisationseinheiten Technische Universität Berlin
Fakultät VI
↳     Institut für Stadt- und Regionalplanung (ISR)
URLs
Label
Ansprechpartner*innen
Butenschön, Sylvia
Verantwortliche
Sprache Deutsch

Termine (1)


14:00 - 17:00, Do., Do. 20.10.22, Do. 27.10.22, Do. 03.11.22, Do. 10.11.22, Do. 17.11.22, Do. 24.11.22, Do. 01.12.22, Do. 08.12.22, Do. 15.12.22, Do. 05.01.23, Do. 12.01.23, Do. 19.01.23, Do. 26.01.23, Do. 02.02.23, Do. 09.02.23, Do. 16.02.23

Charlottenburg

Institut für Stadt- und Regionalplanung (ISR)

64,00 UE
Einzeltermine ausklappen
Legende
08:00
09:00
10:00
11:00
12:00
13:00
14:00
15:00
16:00
17:00
Mo.
Di.
Mi.
Do.
MA-Studienprojekt Stadt- und Regionalplanung (Projekt)
FG Bau-, Planungs- und Umweltrecht: Planung der Windenergieanlagen nach dem Wind-an-Land-Gesetz
Charlottenburg
Otto, Christian-Wolfgang
Fr.
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Planung der Windenergieanlagen nach dem Wind-an-Land-Gesetz

Am 07.07.2022 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz) beschlossen, am 08.07.2022 hat der Bundesrat zugestimmt. Mit dem Wind-an-Land-Gesetz sollen Hemmnisse für den Bau der Windenergieanlagen an Land beseitigt und deren Planung deutlich beschleunigt werden. Das Artikelgesetz wurde am 28.07.2022 verkündet (BGBl. I S. 1353) und tritt am 01.02.2023 in Kraft. Art. 1 beinhaltet das neue Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG), Art. 2 beinhaltet Änderungen des Baugesetzbuchs, Art. 3 Änderungen des Raumordnungsgesetzes und Art. 4 Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Die markanteste Änderung im Baugesetzbuch ist die Neufassung des § 249 BauGB (Sonderregelung zur Windenergie).

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz macht den Ländern Vorgaben, zu zwei Terminen (bis 31.12.2027 bzw. 31.12.2032) bestimmte prozentuale Anteile der Landesfläche (Flächenbeitragswert) als Windenergiegebiete auszuweisen. Die planerische Steuerung von Windenergieanlagen wird durch diese Regelungen und im Zusammenspiel mit § 249 BauGB auf ganz neue Grundlagen gestellt. In diesem Projekt sollen sämtliche Auswirkungen dieser Neurungen für die Bauleitplanung und für die Regionalplanung vertiefend untersucht werden. 

Parallel dazu soll mit Blick auf die Exkursion geprüft werden, wie der Bau von Windenergieanlagen und ggf. von Photovoltaikanlagen in dem Gastland unserer Exkursion planerische gesteuert und gefördert wird. 

Sehr gute Kenntnisse in und ein überragendes Interesse an der Bauleitplanung und Regionalplanung sind wünschenswert.

Die Exkursion kann in ein Land außerhalb der Europäischen Union führen.