Lehrinhalte
Bauliche Veränderungen an Denkmalen sowie Baumaßnahmen in deren unmittelbarer Umgebung sind genehmigungspflichtig. Flankiert von Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, von Baunebenrechten wie dem Naturschutzrecht, der Energieeinsparverordnung und technischen Regelwerken bestimmt das Denkmalschutzgesetz die Voraussetzung der Genehmigungsfähigkeit. Diese erforderlichen Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen werden vermittelt. Die zuständigen Denkmalschutzbehörden und ihre Aufgaben werden vorgestellt und das Genehmigungsverfahren anhand von Praxisbeispielen gelehrt. Fördermöglichkeiten und steuerliche Vergünstigungen im Denkmalbereich werden vorgestellt und die Studierenden befähigt, Anträge auf Fördermittel und zur Ausstellung steuerlicher Bescheinigungen zu stellen.
Aus der Sicht der verantwortlichen Architekt*innen wird der Umgang mit der Denkmalsubstanz, die Abstimmung mit den Denkmalbehörden und den Denkmalbesitzer*innen thematisiert. Ziel ist es, Ursachen für Erfolge und Misserfolge denkmalpflegerischer Arbeit herauszuarbeiten und Strategien der eigenen zukünftigen denkmalpflegerischen Arbeit zu entwickeln.
Theoretisch und anhand von praktischen Beispielen werden Bauteile und typische Bauweisen aus verschiedenen Jahrhunderten von der Gründung über Wände, Decken, Fenster, Türen, Dächer, Ausstattungen und haustechnische Installationen sowie verschiedene Schadensbilder und -ursachen untersucht. An praktischen Beispielen werden Konservierungskonzepte und -technologien entwickelt, um die methodische Herangehensweisen in der Praxis demonstrieren zu können.