Sonstiges
Das Praktikum ist in der vorlesungsfreien Zeit in Denkmal- und Bauämtern, Forschungsprojekten und -institutionen, Museen, Restaurierungsbüros, fachspezifisch ausgerichteten Architektur- und Ingenieurbüros zu absolvieren. Die Anerkennung erfolgt durch die/den Praktikumsbeauftragte/n. Nachzuweisen ist die erforderliche Stundenanzahl und die inhaltliche Übereinstimmung mit den genannten Tätigkeitsfeldern.
Falls das absolvierte Praktikum, oder die Mitarbeit an einem Forschungsprojekt die Zeitspanne des vierwöchigen Pflichtpraktikums aber um weitere 4 Wochen oder mehr überschreitet, besteht die Möglichkeit, sich den zusätzlichen Zeitraum mit 3 LP im freien Wahlbereich anerkennen zu lassen.