Anzeigesprache
Zur Modulseite PDF generieren

#40542 / #2

WS 2014/15 - WS 2014/15

Deutsch

Licht- und Farbwahrnehmung

6

Völker, Stephan

benotet

Mündliche Prüfung

Zugehörigkeit


Fakultät IV

Institut für Energie und Automatisierungstechnik

34311500 FG Lichttechnik

Keine Angabe

Kontakt


E 6

Knoop, Martine

lehre@li.tu-berlin.de

Lernergebnisse

Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet der visuellen Wahrnehmung. Neben den Grundlagen der physiologischen Optik, welche für das grundsätzliche Verständnis der psycho-physiologischen Wirkung von Licht und Strahlung auf den Menschen notwendig ist, wird ausführlich die Farbmetrik behandelt. Mit dem hier erworbenen Wissen ist der Studierende in der Lage, neue Beleuchtungskonzepte im ganzheitlichen Ansatz zu entwickeln und bewerten. Nach Abschluss des Moduls haben die Studierenden Qualifikationen erworben, die sie für die Arbeit in der Lampen- und Leuchtenindustrie (z. B. Osram, Philips, Selux, Sill, Zumtobel, Erco und viele andere), in Lichtplanungsbüros und in Licht- und Strahlungsmesslaboren (TÜV, PTB u.a) sowie für gutachterliche Tätigkeiten befähigt. Das Modul vermittelt überwiegend: Fachkompetenz 50x Methodenkompetenz 35x Systemkompetenz 15x Sozialkompetenz 0x

Lehrinhalte

Physiologische Optik --- Anatomie des Sehorgans, Physiologie des Sehens, Adaptation und Blendung, Sehschärfe und Fehlsichtigkeiten, Einfluss von Licht und Beleuchtung auf den Menschen, Lichtwirkungen auf körperliche und psychische Funktionen des Menschen Höhere Farbmetrik und Farberscheinung --- Einführung in die Farbmetrik, Maßzahlen, farbmetrische Systeme, Anwendung, computergestützte Farbreproduktion

Modulbestandteile

Pflichtteil:

Die folgenden Veranstaltungen sind für das Modul obligatorisch:

LehrveranstaltungenArtNummerTurnusSpracheSWSVZ
Höhere Farbmetrik und FarberscheinungIV0430 L 305WiSeKeine Angabe2
Physiologische OptikVL0430 L 616SoSeKeine Angabe2

Arbeitsaufwand und Leistungspunkte

Höhere Farbmetrik und Farberscheinung (IV):

AufwandbeschreibungMultiplikatorStundenGesamt
Präsenzzeit15.02.0h30.0h
Vor-/Nachbereitung15.04.0h60.0h
90.0h(~3 LP)

Physiologische Optik (VL):

AufwandbeschreibungMultiplikatorStundenGesamt
Präsenzzeit15.02.0h30.0h
Vor-/Nachbereitung15.04.0h60.0h
90.0h(~3 LP)
Der Aufwand des Moduls summiert sich zu 180.0 Stunden. Damit umfasst das Modul 6 Leistungspunkte.

Beschreibung der Lehr- und Lernformen

Die Lehrinhalte werden in Vorlesungen und Integrieren Veranstaltungen vermittelt.

Voraussetzungen für die Teilnahme / Prüfung

Wünschenswerte Voraussetzungen für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen:

Einführung in die Lichttechnik oder Grundlagen der Lichttechnik

Verpflichtende Voraussetzungen für die Modulprüfungsanmeldung:

Dieses Modul hat keine Prüfungsvoraussetzungen.

Abschluss des Moduls

Benotung

benotet

Prüfungsform

Mündliche Prüfung

Sprache

Deutsch

Dauer/Umfang

Keine Angabe

Dauer des Moduls

Für Belegung und Abschluss des Moduls ist folgende Semesteranzahl veranschlagt:
2 Semester.

Dieses Modul kann in folgenden Semestern begonnen werden:
Winter- und Sommersemester.

Maximale teilnehmende Personen

Dieses Modul ist nicht auf eine Anzahl Studierender begrenzt.

Anmeldeformalitäten

Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt schriftlich im Prüfungsamt.

Literaturhinweise, Skripte

Skript in Papierform

Verfügbarkeit:  nicht verfügbar

 

Skript in elektronischer Form

Verfügbarkeit:  verfügbar
Zusätzliche Informationen:
Links zu den Vorlesungsfolien werden in den Vorlesungen zur Verfügung gestellt (https://www.isis.tu-berlin.de/2.0)

 

Literatur

Empfohlene Literatur
Keine empfohlene Literatur angegeben

Zugeordnete Studiengänge


Diese Modulversion wird in folgenden Studiengängen verwendet:

Studiengang / StuPOStuPOsVerwendungenErste VerwendungLetzte Verwendung
Dieses Modul findet in keinem Studiengang Verwendung.

Studierende anderer Studiengänge können dieses Modul ohne Kapazitätsprüfung belegen.

Masterstudiengang Elektrotechnik Studienschwerpunkt Elektrische Energietechnik Master Physik

Sonstiges

Die doppelte Anerkennung einzelner Lehrveranstaltungen aus bereits belegten Wahl- bzw. Ergänzungsmodulen ist ausgeschlossen.