Abschluss des Moduls
Prüfungsform
Abschlussarbeit
Dauer/Umfang
s. Studien- und Prüfungsordnung
Prüfungsbeschreibung (Abschluss des Moduls)
Die Masterarbeit wird i. d. R. im 4. Fachsemester angefertigt. Sie hat einen Umfang von 30 LP, die Bearbeitungszeit beträgt 26 Wochen. Davon dienen ca. die ersten vier Monate der Einarbeitung in das Thema und der Vermittlung der nötigen Spezialkenntnisse und -fertigkeiten. Etwa die letzten zwei Monate sollen für die schriftliche Zusammenfassung der gewonnenen wissenschaftlichen Ergebnisse sowie für deren Präsentation in einem Vortrag in der betreuenden Arbeitsgruppe vorgesehen sein. Über die Ergebnisse wird ein kurzer Abschlussvortrag in einem Kolloquium der betreuenden Arbeitsgruppe gehalten.
Liegt ein wichtiger Grund vor, den der/die Studierende nicht zu vertreten hat, gewährt der Prüfungsausschuss eine Fristverlängerung für die Dauer des Grundes. Die insgesamt mögliche Verlängerung beträgt maximal 13 Wochen. Übersteigen die Verlängerungen insgesamt die maximale Fristverlängerung kann der/die Studierende von der Prüfung zurücktreten. Ein Antrag auf Nachteilsausgleich soll i. d. R. bereits vor Beginn der Bearbeitung der Abschlussarbeit gestellt werden (vgl. § 9 Abs. 1 StuPO M.Sc. Chemie 22).
Die Masterarbeit kann ein von mehreren Studierenden gemeinsam bearbeitetes Thema haben (Gruppenarbeit), wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag jedes Studierenden aufgrund der Angabe von objektiven Kriterien wie Abschnitten oder Seitenzahlen eindeutig abgrenzbar ist (Näheres regelt die Prüfungsordnung!).