Lernergebnisse
Es ist ein Praktikum im Umfang von mindestens 140 Stunden in einem geeigneten Wirtschaftsunternehmen abzulegen. Das Praktikum sollte mit den individuell gewählten Studienbereichen sinnvoll korrespondieren. Auf der Basis einer Bescheinigung des Praktikumgebers über den Verlauf, die Inhalte und den Erfolg des Praktikums entscheidet der/die Praktikumsbeauftragte über dessen Anerkennung und Bewertung als Prüfungsleistung, die dann mit 6 Leistungspunkten im Bereich 7 angerechnet wird. Es wird empfohlen, sich vor Antritt eines Praktikums bei dem/der Praktikumsbeauftragten über die Möglichkeit der Anrechenbarkeit zu informieren. (Vgl. § 5a Abs. 1 StuO)