Voraussetzungen für die Teilnahme / Prüfung
Wünschenswerte Voraussetzungen für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen:
Das Berufspraktikum muss bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit in der Regel abgeschlossen sein:
War der/die Studierende aus von ihm/ihr nicht zu vertretenden Gründen nicht in der Lage, das studienbegleitende Berufspraktikum bis zur Antragstellung auf Zulassung zur Bachelorarbeit abzuschließen, kann der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit dem/der Praktikumsbeauftragten auf den Nachweis des Praktikums zum Zeitpunkt der Anmeldung der Bachelorarbeit verzichten. Dieser ist dann spätestens bei der Meldung zur letzten Modulprüfung nachzureichen.
Verpflichtende Voraussetzungen für die Modulprüfungsanmeldung:
Dieses Modul hat keine Prüfungsvoraussetzungen.