Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Art, Umfang und Organisation
(1) Das Berufspraktikum kann an einer Praktikumsstelle in privaten Unternehmen und Betrieben, gemeinnützigen oder öffentlichen Einrichtungen und Betrieben (einschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen) und Verbänden im In- und Ausland durchgeführt werden. Die oder der Praktikumsbeauftragte entscheidet über die Anerkennung.
(2) Der Umfang des zu absolvierenden Berufspraktikums beträgt 8 Wochen. Es kann
auch in Form mehrerer mindestens vierwöchiger Teilpraktika nachgewiesen werden. Das Berufspraktikum kann auf insgesamt 6 Monate verlängert werden und dann im freien Wahlbereich mit insgesamt bis zu 30 LP angerechnet werden. Es wird empfohlen, das Berufspraktikum an mehreren Praktikumsstellen abzuleisten.