Voraussetzungen für die Teilnahme / Prüfung
Wünschenswerte Voraussetzungen für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen:
Keine Voraussetzungen für die IV „Werkstattarbeit und Unfallprävention“.
Voraussetzung für den Besuch der PR 1 „Werkstattarbeit und Unfallprävention“ ist der Besuch der IV „Einführung in das praktische Arbeiten“ mit bestandener Prüfung.
Voraussetzung für den Besuch der PR 2 „Projektorientierte Werkstattarbeit“ ist der Besuch der beiden anderen Lehrveranstaltungen des Moduls.
Verpflichtende Voraussetzungen für die Modulprüfungsanmeldung:
Dieses Modul hat keine Prüfungsvoraussetzungen.