Lernergebnisse
Die Studierenden kennen die fachlichen Grundlagen des technikbezogenen Privat- und Wirtschaftsrechts, können Bezüge zum allgemeinen Zivil- und Wirtschaftsrecht herstellen, besitzen Kenntnisse der für die Wirtschaftspraxis wesentlichen Bereiche dieser Rechtsgebiete und können diese anwenden.
Lehrinhalte
In der verpflichtenden Grundlagenvorlesung Technikrecht werden die relevanten rechtlichen Grundlagen der Warenproduktion vermittelt. Es werden die Lieferbeziehungen zwischen den Herstellern und deren Zulieferern (insbesondere Qualitätssicherungsvereinbarungen), die bei der Produktion zu beachtenden Vorgaben des Umweltschutzrechts, der Produktsicherheit und Produzenten-/Produkthaftung sowie die relevanten Regeln der Akkreditierung und Zertifizierung dargestellt. Daneben werden rechtliche Grundfragen der Lizenzvergabe sowie des Risiko-, Projekt- und Wissensmanagements behandelt. In der modulzugehörigen Übung zum Technikrecht werden die Vorlesungsinhalte an Fallsituationen illustriert, methodisch aufbereitet und die fachspezifischen Kenntnisse und Fertigkeiten vertieft.
Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Die Vorlesung vermittelt das notwendige Grundlagenwissen zum Technikrecht. Zur Vorlesung Technikrecht ist die zugehörige Übung zu besuchen. Deren Besuch vermittelt insb. die Methodenkompetenz zur Bearbeitung von praxisnahen Fällen, die den in der Vorlesung vermittelten Stoff illustrieren. Zugleich wird in der Übung der in der Grundlagenvorlesung Technikrecht vermittelte Stoff aufbereitet und vertiefend wiederholt.