Lernergebnisse
Die Studierenden:
- kennen Umweltprobleme und Rahmenbedingungen des Umweltschutzes in Entwicklungs- und
Schwellenländern und können diese definieren,
- besitzen Kenntnisse über das Zusammenwirken von staatlicher Umweltpolitik, Umweltrecht
und Umweltaktivitäten des Unternehmens als Basis des industriellen Umweltschutzes,
- haben die Fähigkeit, Stoffstromanalysen auszuführen und hierauf basierende
Minimierungskonzepte für Industriebetriebe in Entwicklungs- und Schwellenländern
abzuleiten,
- können die Methode der Umweltverträglichkeitsprüfung auf Industriebetriebe in Entwicklungs-
und Schwellenländern anwenden und deren Grenzen beurteilen,
- besitzen die Fähigkeit nicht-technische Auswirkungen der Ingenieurtätigkeit systematisch zu
reflektieren und in ihr Handeln verantwortungsbewusst einzubeziehen.
Die Veranstaltung vermittelt:
40% Wissen und Verstehen, 20% Entwicklung und Design, 20% Recherche und Bewertung,
20% Anwendung und Praxis
Lehrinhalte
- Grundlagen zu Entwicklungs- und Schwellenländern wie: zentrale Probleme,
Urbanisierung und Umweltschutz, Umweltprobleme und Determinanten
- Industrieller Umweltschutz als Spannungsfeld von Politik, Recht und Unternehmen:
historische Entwicklung in Industrie-, Entwicklungs- und Schwellenländern
- Minimierung industrieller Umweltschäden und nachhaltige Nutzung der Ressourcen:
Stoffstromanalysen, Minimierungsstrategien und Umweltverträglichkeitsprüfung für
Industrieanlagen
- Wissens- und Technologietransfer von Industrie- in Entwicklungs- und Schwellenländer
Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Es wird die Form der integrierten Veranstaltung gewählt, um den Studierenden die Möglichkeit der
Mitarbeit insbesondere bei der Bearbeitung und Diskussion von Fallstudien zu geben. Um eine
praxisnahe Ausbildung zu gewährleisten, werden die vermittelten Methoden anhand von Fallstudien
aus Entwicklungs- und Schwellenländern demonstriert und angewendet. Studienmaterial wird zur
Durchsicht zur Verfügung gestellt.
Anmeldeformalitäten
Die Anmeldung zur Mündlichen Prüfung erfolgt im zuständigen Prüfungsamt, ggf über die online-
Prüfungsanmeldung.
Aus organisatorischen Gründen verlangt das Fachgebiet eine Anmeldung zu mündlichen Prüfungen
spätestens 14 Tage vor der Prüfung beim Prüfer (Sekr. Z1).