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#10058 / #2

SS 2016 - WiSe 2023/24

Deutsch

Masterarbeit Fakultät I

30

Steinle, Friedrich

Benotet

Abschlussarbeit

Deutsch

Zugehörigkeit


Fakultät I

Keine Angabe

Keine Angabe

Keine Angabe

Kontakt


Keine Angabe

Keine Angabe

Keine Angabe

Keine Angabe

Lernergebnisse

Die Masterarbeit bildet den Abschluss des masterstudiums und wird in der Regel im letzten Studiensemester angefertigt. Sie ist eine Prüfungsarbei, zugleich aber auch Teil der wissenschaftlichen Ausbildung.In ihr soll die/der Studierende zeigen, dass sie/er in der Lage ist,innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Problemstellung aus dem jeweiligen Masterstudiengang“ selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und ggf. zu präsentieren. Die Masterarbeit kann auch als Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der/des einzelnen Studierenden aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen nachvollziehbaren Kriterien deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.

Lehrinhalte

Themenstellung und Bearbeitungsfrist: Das Thema stellt der/die Prüfer/in nach Beratung mit der/dem Studierenden. Ausgehändigt wird der/dem Studierenden das Thema wird von der zuständigen Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung. Die frist zur Anfertigung der Masterarbeit umfasst sechs Monate, sie läuft vom Tage der Ausgabe des Themas an. Liegt ein wichtiger Grund vor, kann die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine Fristverlängerung bis zu einem Monat, im Krankheitsfall bis zu drei Monaten gewähren. Über weitere Ausnahmeregelungen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Modulbestandteile

Pflichtbereich

Die folgenden Veranstaltungen sind für das Modul obligatorisch:

LehrveranstaltungenArtNummerTurnusSpracheSWS ISIS VVZ
Dieser Gruppe enthält keine Lehrveranstaltungen

Arbeitsaufwand und Leistungspunkte

Lehrveranstaltungsunabhängiger Aufwand:

AufwandbeschreibungMultiplikatorStundenGesamt
Verfassen einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit26.034.5h897.0h
897.0h(~30 LP)
Der Aufwand des Moduls summiert sich zu 897.0 Stunden. Damit umfasst das Modul 30 Leistungspunkte.

Beschreibung der Lehr- und Lernformen

Formale Anforderungen an die Masterarbeit: Die Masterarbeit soll den Umfang von 80 Seiten nicht überschreiten. Sie ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Anhörung der/des Erstprüferin/-prüfers. Im Falle einer fremdsprachigen Bearbeitung des Themas muss eine deutsche Zusammenfassung im Umfang von maximal zehn Seiten beigefügt werden. Die Masterarbeit ist mit Seitenzahlen, einem Inhaltsverzeichnis und einem Verzeichnis der benutzten Quellen und Hilfsmittel zu versehen. Stellen der Arbeit, die fremden Werken wörtlich oder sinngemäß entnommen sind, müssen unter Angabe der Quellen gekennzeichnet sein. Am Schluss der Arbeit hat die/der Studierende zu versichern, dass sie/er die Arbeit selbständig verfasst sowie keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat. Zwei Exemplare der Masterarbeit sind bei der zuständigen Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung einzureichen.

Voraussetzungen für die Teilnahme / Prüfung

Wünschenswerte Voraussetzungen für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen:

Dieses Modul hat keine wünschenswerten Voraussetzungen für die Lehrveranstaltungen.

Verpflichtende Voraussetzungen für die Modulprüfungsanmeldung:

Dieses Modul hat keine Prüfungsvoraussetzungen.

Abschluss des Moduls

Benotung

Benotet

Prüfungsform

Abschlussarbeit

Sprache(n)

Deutsch

Dauer/Umfang

Keine Angabe

Dauer des Moduls

Für Belegung und Abschluss des Moduls ist folgende Semesteranzahl veranschlagt:
1 Semester.

Dieses Modul kann in folgenden Semestern begonnen werden:
Winter- und Sommersemester.

Maximale teilnehmende Personen

Dieses Modul ist nicht auf eine Anzahl Studierender begrenzt.

Anmeldeformalitäten

Voraussetzung für die Anmeldung der Masterarbeit durch den/die Studierende/n bei der zuständigen Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung ist der erfolgreiche Abschluss von Modulen im Umfang von mindestens 60 oder 70 Leistungspunkten im jeweiligen Masterstudiengang. Mit der Anmeldung muss ein Vorschlag für einene/eine Erst- und Zweitprüfer/in eingereicht werden.

Literaturhinweise, Skripte

Skript in Papierform

Verfügbarkeit:  nicht verfügbar

 

Skript in elektronischer Form

Verfügbarkeit:  nicht verfügbar

 

Literatur

Empfohlene Literatur
Keine empfohlene Literatur angegeben

Zugeordnete Studiengänge


Diese Modulversion wird in folgenden Studiengängen verwendet:

Studiengang / StuPOStuPOsVerwendungenErste VerwendungLetzte Verwendung
Dieses Modul findet in keinem Studiengang Verwendung.

Sonstiges

Benotung der Masterarbeit: Die Masterarbeit wird zunächst von beiden Prüferinnen/Prüfern schriftlich bewertet (Noten und Gutachten) und gemäß § 47 Abs. 6 AllgStuPO benotet. Bei voneinander abweichender, jedoch von beiden Prüferinnen/ Prüfern mindestens ausreichend (4,0) lautender Beurteilung wird das arithmetische Mittel gebildet. Lautet eines der Urteile nicht ausreichend (5,0), so legen die professoralen Mitglieder des zuständigen Prüfungsausschusses, ggf. unter Hinzuziehung eines/einer weiteren Prüfers/Prüferin, die endgültige Note der Masterarbeit fest. Die Note wird dem/der Studierenden unverzüglich mitgeteilt und an die zuständige Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung weiter geleitet.. Im Falle einer vorgeschriebenen Präsentation wird die Note für die Masterarbeit der/dem Studierenden nach der Präsentation unverzüglich mitgeteil und an die zuständige Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung weiter geleitet.