Lernergebnisse
Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse des öffentlichen Bau- und Planungsrechts sowie der Bauleitplanung einschließlich der fachlich angrenzenden Rechtsgebiete des Umwelt- und Verwaltungsrechts. Sie kennen die Vorgaben aus dem Europäischen Unionsrecht. Die Studierenden verstehen die Regelungen zur Aufstellung und inhaltlichen Ausarbeitung von Bauleitplänen und sonstigen städtebaulichen Satzungen sowie zur Erteilung von Baugenehmigungen und können diese anwenden.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 75% Methodenkompetenz 20% Systemkompetenz 10% Sozialkompetenz 0%.
Lehrinhalte
Zum Bau-, Planungs- und Fachplanungsrecht gehören die Normen, die die bauliche und sonstige Nutzung des Bodens und der aufstehenden baulichen Anlagen regeln. Diese Normen sind hierarchisch und sachlich gegliedert.
Die Regelungen der Landesplanung der verbindlichen Bebauungsplanung sind für die Stadt- und Regionalplanung einerseits beachtlich und andererseits mittels eigener Planungsentscheidungen veränderbar. Es gilt die rechtlichen Grenzen und Voraussetzungen der Planung zu erkennen und sachgerecht anzuwenden.
Betreffend die bauliche Nutzung der Grundstücke sind die rechtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen zunächst im Baugenehmigungsverfahren und im Baugeschehen zu beachten. Darüber hinaus sind diese Regelungen für die Planung von Bedeutung, damit insbesondere die Vollzugsfähigkeit der aufgestellten Pläne sichergestellt ist.
Die Aufgaben und Inhalte der Bauleitplanung, ihre Bezüge zum hierarchisch aufgebauten System der Raumplanung sowie zu den umweltbezogenen Fachplanungen und die insoweit maßgeblichen Verfahrensanforderungen zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung dieser Planungen sind zentrale Gegenstände der Veranstaltung.
Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Alle Veranstaltungen des Moduls werden als Vorlesung angeboten.
Sonstiges
In der ersten Vorlesungswoche findet die Einführungswoche Stadt- und Regionalplanung statt. Die Lehrveranstaltungen mit Empfehlung für das 1. Fachsemester beginnen in der zweiten Woche.
Schriftliche Prüfung
Die Prüfung wird in Form einer schriftlichen Prüfung nach Abschluss des Sommersemesters über insgesamt 180 Minuten durchgeführt.