Lernergebnisse
Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse des öffentlichen Bau- und Planungsrechts und der zentralen Konzepte der Mikro- und Makroökonomie und sind in der Lage, aktuelle Fragen der räumlichen Entwicklung unter rechtlicher und ökonomischer Perspektive zu beschreiben und zu analysieren. Sie können die erlernten Konzepte auf neue Fragestellungen anwenden, die insbesondere Fragen der Stadt- und Regionalentwicklung in den Blick nehmen.
Je nach Wahl der Veranstaltungen verfügen die Studierenden über vertieftes Wissen zu aktuellen Themen der Stadt- und Regionalökonomie, zu den für die Stadtentwicklung zentralen Märkten und Funktionen des Wohnens und/oder zu Wirkungen und Prognosen von Trends Stadt- und Regionalökonomischer Entwicklungen.
Das Modul vermittelt je nach Belegung überwiegend:
Fachkompetenz 50% Methodenkompetenz 20% Systemkompetenz 20% Sozialkompetenz bis 10%
Lehrinhalte
Teilbeitrag öffentliches Bau- und Planungsrecht
Zum Bau-, Planungs- und Fachplanungsrecht gehören die Normen, die die bauliche und sonstige Nutzung des Bodens und der aufstehenden baulichen Anlagen regeln. Diese Normen sind hierarchisch und sachlich gegliedert. Die Regelungen der Landesplanung und der verbindlichen Bebauungsplanung sind für die Stadt- und Regionalplanung einerseits beachtlich und andererseits mittels eigener Planungsentscheidungen veränderbar. Es gilt, die rechtlichen Grenzen und Voraussetzungen der Planung zu erkennen und sachgerecht anzuwenden. Darüber hinaus können in einer vertiefenden Veranstaltung ggf. zentrale Inhalte der Bauleitplanung erlernt werden.
Teilbereich Stadt- und Regionalökonomie
In einer Einführung werden die Grundkonzepte der Ökonomie (Mikro- und Makroökonomie) - u.a.: Knappheit, Wettbewerb, Märkte, Marktversagen, Gütertheorie, Rolle von Institutionen und Information, Wirtschaftskreislauf, Wohlstandsmaße und Verteilung, Strukturwandel und Wirtschaftspolitik - vermittelt. In einer vertiefenden Veranstaltung werden ggf. vertiefende Konzepte der Ökonomie in der Planung bearbeitet.
Beschreibung der Lehr- und Lernformen
In den Vorlesungen werden die inhaltlichen Grundlagen grundsätzlich vermittelt und in den Seminaren wird vertiefendes Wissen erarbeitet und diskutiert.
Anmeldeformalitäten
Die Teilnahme an den Seminaren ist ggf. nicht jederzeit möglich, sofern die verfügbaren Studienplätze bereits durch Studierende mit höheren Rangklassen belegt werden (vgl. §36 Abs. 3 AllgStuPO TU Berlin).