Lernergebnisse
Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse der jüngeren Geschichte und Theorie der Denkmalpflege und sind befähigt, die gesellschaftlichen und historischen Bedingungen von Denkmalpflege kritisch zu gewichten. Das schließt das Abwägen von fachlichen Grundannahmen (Denkmalwerte, Schutz- und Erhaltungskriterien) und nachfolgenden inhaltlichen Erweiterungen ein. Sie sind der Lage, aktuelle Diskussionen einzuordnen und auf die ihnen zugrundeliegenden Denkmalkonzepte hin zu analysieren. Ihnen sind die Unterschiede von Denkmal und Kulturerbe bewusst und die damit verbundenen Akzentverschiebungen einschließlich der Vervielfältigung der Akteure und Erbevorstellungen auf nationaler wie internationaler Ebene.
Die Studierenden besitzen grundlegende Kenntnisse des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechts und sind in der Lage, denkmaldienliche und denkmalgefährdende Rahmenbedingungen des Bau- und Planungsrechts sowie präventive Einflussmöglichkeiten zu erkennen. Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse des Denkmalrechts. Dadurch sind sie in der Lage, eine bauliche Veränderung an einem Denkmal oder eine Baumaßnahme in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals denkmalrechtlich zu erfassen, die Genehmigungsfähigkeit zu beurteilen und den Genehmigungsprozess zu begleiten und zu koordinieren. Die Studierenden verstehen die erforderlichen Verwaltungsverfahren, sie kennen die behördlichen Zuständigkeiten und wissen um die Rechte und Pflichten von Denkmaleigentümern und -verantwortlichen. Sie kennen Förderinstrumente und Fördermittelgeber und sind in der Lage, Förderanträge und Anträge zur steuerlichen Geltendmachung von Denkmalinvestitionen zu stellen.