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Ziel dieser Lehrveranstaltung ist zum einen – wie der Namen schon sagt – eine Betrachtung der Planungssysteme verschiedener Staaten von der Ebene des Gesamtstaates über die Region bis zur Gemeinde. Die Betrachtung erfolgt stets mit einem Blick auf das deutsche System der räumlichen Planung, aber auch nach Möglichkeit mit einem Vergleich untereinander. Dabei sollen sowohl die Rechtsgrundlagen, als auch die Planungspraxis eine Rolle spielen sowie europäische und nichteuropäische Staaten möglichst ausgewogen untersucht werden.
Zum anderen soll der Einfluss des Europarechts auf die jeweiligen nationalen Planungssysteme der EU-Mitgliedstaaten in den Blick genommen werden. Dieser Einfluss ist insbesondere im Umweltrecht, aber auch auf anderen Gebieten, wie z.B. im Recht des Binnenmarkts, stark und spielt daher im deutschen Planungsrecht eine erhebliche Rolle.
Eine vertiefte Betrachtung von Details ist angesichts der Fülle des potentiell zur Debatte stehenden Stoffs nicht möglich, die Studierenden sollen aber ein Grundverständnis für die unterschiedlichen Planungssysteme bzw. des Europarechts im Kontext der ökologischen, ökonomischen und sozialen Probleme und Traditionen der jeweiligen Länder bekommen. Zu diesem Zwecke werden im Verlauf der Veranstaltung die Planungssysteme einzelner Staaten bzw. der Einfluss des Europarechts teils vom Lehrbeauftragten, teils auch von den Studierenden selbst aufgearbeitet und mithilfe geeigneter Präsentationstechniken (i.d.R. Powerpoint) online vorgestellt. Die Zeiteinteilung wird so gewählt, dass danach über den Vortrag diskutiert werden kann.
Dozent: Lehrbeauftragter Prof. J. Brenner