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Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv beschleunigt werden. Bereits bis 2030 ist das Ziel, mindestens 80 Prozent des Stromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien – vor allem aus Wind- und Solarenergie - zu decken.
In dem Projekt soll ermittelt und bewertet werden, wie durch das Planungsrecht die erforderliche Transformation von der Nutzung fossiler Brennstoffe zu erneuerbaren Energiequellen befördert wird. Es werden die Grundlagen des Planungsrechts auf regionaler und kommunaler Ebene erarbeitet. Dabei wird geprüft, welche Bedeutung die Neuregelungen im Planungsrecht für eine beschleunigte Nutzung der Wind- und Solarenergie in Deutschland, speziell in Berlin, besitzen. Durch die Analyse aufgestellter oder in Aufstellung befindlicher Pläne sowie den Austausch mit Experten der Planungspraxis können rechtliche und praktische Herausforderungen der Energiewende identifiziert, diskutiert und mögliche weitere Ansätze für eine Unterstützung der Transformation erarbeitet werden. In dem Projektbericht sollen Probleme bei der räumlichen Planung der Energiewende und mögliche Lösungen für diese Probleme anschaulich dargestellt werden.
Um das Planungsrecht in Deutschland und dessen Einfluss auf die Steuerung der Energiewende auch im europäischen Vergleich einordnen zu können, soll im Sommersemester im Rahmen einer Exkursion in das europäische Ausland an Beispielen untersucht werden, mit welchen rechtlichen Maßnahmen der Ausbau der erneuerbaren Energien anderswo unterstützt wird und wie diese Maßnahmen zum deutschen Planungsrecht passen.
Das Projekt richtet sich an diejenigen, die sich mit der Regionalplanung und der Bauleitplanung sowie den Instrumenten der planerischen Steuerung baulicher Vorhaben befassen wollen.