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Stadtentwicklungspolitik, also die auf politischen (wertenden) Entscheidungen und Zielen basierende Steuerung der Entwicklung der Städte basiert in wesentlichen Teilen auf einer Steuerung der Bodennutzung. Gute Stadtentwicklungspolitik ist damit immer auch Bodenpolitik. Hierunter wird die Gesamtheit aller staatlichen Maßnahmen verstanden, welche die Nutzung des Bodens für die verschiedenen Funktionen und Standorte regeln oder beeinflussen sollen oder die sich im Zusammenhang mit der Bodennutzung ergebenden Eigentums- und Vermögensprobleme regeln. Bodenpolitik stellt dabei die strategische Frage, auf welche Weise und unter welchen Voraussetzungen die Ziele der Stadtentwicklung umgesetzt werden können. Dabei werden neben räumlichen und funktionalen auch wirtschaftliche und infrastrukturelle Aspekte in den Blick genommen.
Ein unverzichtbares Element der Bodenpolitik bildet das Bodenrecht, auf dessen Grundlage der Staat mit Eingriffsbefugnissen regulierend (eingreifend) oder kooperativ gestalten kann. Bodenpolitik setzt daneben aber auch auf andere Instrumente. Hierzu gehören etwa die Liegenschaftspolitik, die Fiskalpolitik, die Einbindung zivilgesellschaftlichen Engagements, die moderierende aber auch gestaltende Begleitung von Prozessen.
Der Zusammenhang zwischen Bodenpolitik, Bodenrecht und Stadtentwicklung und die sich aus dem Bodenrecht ergebenden aber auch die daneben bestehenden bodenpolitischen Handlungsoptionen der Städte sollen am Beispiel aktueller Herausforderungen zur Transformation des Siedlungsbestandes (Verdichtung, Durchgrünung, Klimaanpassung, Energiewende, Mobilitätswende etc.) verdeutlicht werden. Thematisiert werden die stadtentwicklungspolitischen Implikationen und Potenziale verschiedener bodenpolitischer Strategien und Instrumente. Unter anderem sollen die Gestaltungsoptionen von Instrumenten des besonderen Städtebaurechts, neue Instrumente wie der sektorale Bebauungsplan auch § 9 Abs. 2d BauGB und spezielle Planungsinstrumente und deren Schnittstellen zum Städtebau wie Wärmeplanung, Klimaanpassungskonzepte, Freiraumkonzepte, Innenentwicklungskonzepte thematisiert werden. Dabei werden auch spezielle bodenrechtlichen Instrumentarien in den Blick genommen, wie Vorkaufsrechte, die Einbindung kommunaler Unternehmen, liegenschaftspolitische Handlungsoptionen wie Flächenbevorratung, Erbbaurechte und Konzeptvergaben und städtebauliche Verträge.
Dozent: Honorar-Professor Dr. Arno Bunzel