Lernergebnisse
Die Studierenden sind in der Lage, einfach strukturierte Sachverhalte mit Bezug zum Wirtschaftsprivatrecht richtig einordnen und bewerten zu können. Sie beherrschen die grundlegenden Institutionen des Wirtschaftsprivatrechts (insb. Vertrag [Anbahnung und Zustandekommen von Verträgen sowie Erscheinungsformen vertraglicher Pflichtverletzungen], Delikte, Mobiliareigentum und Eigentumsübergang) sowie deren Einbettung in europäische und internationale rechtliche Rahmenbedingungen nebst den zugrunde liegenden ökonomischen Zusammenhängen. Die im Modul Wirtschaftsprivatrecht erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten können im Rahmen der juristischen Module des Masterstudiums in verschiedene Richtungen vertieft werden. Sie ermöglichen die Anwendung der wesentlichen juristischen Arbeitstechniken, die auch für juristische Module des Masterstudiums Anwendung finden.