Lehrinhalte
Städtebaulicher Entwurf I:
Beim städtebaulichen Entwerfen werden Ideen und Leitbilder für eine zukünftige Weiterentwicklung aufbauend auf einer städtebaulichen Bewertung eines Ortes, seiner Historie und Stellung im Gesamtgefüge der Stadt sowie unter Berücksichtigung seiner Besonderheiten abgeleitet. In Analyse und städtebaulichem Konzept werden Aussagen zu folgenden Themen getroffen: Bezüge zur Umgebung, baulich-räumliche Gestalt, Verhältnis privater und öffentlicher Raum, Freiraum, Infrastruktur, Nutzung und Aktivitäten, soziale Aspekte, Atmosphäre und Ästhetik des Stadtraumes.
Über Teilübungen, fachliche und methodische Inputs und Werkstatttage wird schrittweise an die Komplexität des städtebaulichen Entwerfens herangeführt. Es werden traditionelle (u. a. Handskizzen, Modellbau) und moderne (computer- und fotografiegestützte) Darstellungsmethoden angewendet.
Bauleitplanung:
Aufbauend auf Kenntnissen zu den städtebaurechtlichen Grundlagen der Stadt- und Raumplanung, insbesondere zum BauGB, zur BauNVO und zur PlanzV wird auf Grundlage eines städtebaulichen Entwurfes ein verbindlicher Bauleitplan mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung erarbeitet. Dabei werden Kenntnisse zum Verfahren der Bauleitplanung und zu Inhalten von Bauleitplänen vertieft und Abwägungstechniken von öffentlichen und privaten Belangen erprobt.