Lernergebnisse
In diesem Modul werden wichtige Planungs- und Rechtsgrundlagen sowie gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen vermittelt und damit die integrierende und synthetisierende Schnittstellenfunktion der Landschaftsarchitektur für die Studierenden erfahrbar gemacht.
Qualifikationsziel ist es, in den Themenfeldern der einzelnen Lehrveranstaltungen Grundkenntnisse zu erlangen und die soziokulturellen und institutionellen Kompetenzen der Studierenden zu stärken.
Im Einzelnen umfasst dies:
Die Studierenden lernen Anwendungsbereich, Ziele, Inhalte, Verfahren und Zusammenhänge der wesentlichen Instrumente nach Bundesnaturschutzgesetz und Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz kennen (Landschaftsplanung, Schutzgebiete, Umweltverträglichkeitsprüfung, Strategische Umweltprüfung, Eingriffsregelung, FFH-Verträglichkeitsprüfung und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) und können diese in Bezug zur gesamträumlichen Planung sowie zu raumwirksamen Fachplanungen setzen.
Die Vermittlung bau- und planungsrechtlicher Grundlagen soll insbesondere zum Erwerb von Kenntnissen über die Zusammenhänge und das Zusammenspiel von bauplanungsrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorgaben und ingenieurwissenschaftlichen Anforderungen der integrierten und sektoralen Planung dienen. Den Erwerb von Handlungswissen, Methodenkompetenz, kommunikativer und sozialer Kompetenz in Bezug auf den Zusammenhang zwischen Gesellschaft und Raum.
Das Modul vermittelt:
30% Fachkompetenz, 30% Methodenkompetenz, 30% Systemkompetenz, 10% Sozialkompetenz.