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#20485 / #1

WS 2015/16 - WS 2017/18

Deutsch

Theoretische Physik V/VI (grundlagenorientiert) - Theorie der Quantensysteme im Nichtgleichgewicht

21

Klapp, Sabine

benotet

Mündliche Prüfung

Zugehörigkeit


Fakultät II

Institut für Theoretische Physik

Keine Angabe

Physik

Kontakt


EW 7-1

Keine Angabe

gernot.schaller@tu-berlin.de

Lernergebnisse

Aufbauend auf den Modulen Theoretische Physik I/II und III/IV werden in Vorlesungen und Übungen die Methoden der quantenmechanischen Beschreibung von Vielteilchensystemen erarbeitet. Im Vertiefungsfach werden moderne computergestützte und analytische Methoden für Quantensysteme im Nichtgleichgewicht dargestellt und neben der Vorlesung in Übungen und Projekten erarbeitet.

Lehrinhalte

Quantenmechanik II: Systeme identischer Teilchen und zweite Quantisierung, Näherungsmethoden für Vielteilchensysteme, Streutheorie, relativistische Quantentheorie, Aspekte der Quantenfeldtheorie Vertiefungsfach: Theorie der Quantensysteme im Nichtgleichgewicht Elektronischer Transport in Mesoskopischen Systemen. Systematische Störungstheorie im Nichtgleichgewicht. Quantenphasenübergänge. Quantenoptik

Modulbestandteile

Pflichtteil:

Die folgenden Veranstaltungen sind für das Modul obligatorisch:

LehrveranstaltungenArtNummerTurnusSpracheSWSVZ
Theoretische Physik V: Quantenmechanik IIVL3233 L 100WiSeDeutsch4
Theorie des QuantentransportsVL3233 L 160WiSe/SoSeDeutsch4
Theoretische Physik V: Quantenmechanik IIUE3233 L 101WiSeDeutsch2
Theorie des QuantentransportsUE3233 L 161WiSe/SoSeDeutsch2

Arbeitsaufwand und Leistungspunkte

Theoretische Physik V: Quantenmechanik II (VL):

AufwandbeschreibungMultiplikatorStundenGesamt
Präsenzzeit15.04.0h60.0h
Vor-/Nachbereitung15.08.0h120.0h
180.0h(~6 LP)

Theorie des Quantentransports (VL):

AufwandbeschreibungMultiplikatorStundenGesamt
Präsenzzeit15.04.0h60.0h
Vor-/Nachbereitung15.08.0h120.0h
180.0h(~6 LP)

Theoretische Physik V: Quantenmechanik II (UE):

AufwandbeschreibungMultiplikatorStundenGesamt
Präsenzzeit15.02.0h30.0h
Vor-/Nachbereitung15.07.0h105.0h
135.0h(~5 LP)

Theorie des Quantentransports (UE):

AufwandbeschreibungMultiplikatorStundenGesamt
Präsenzzeit15.02.0h30.0h
Vor-/nachbeeitung15.07.0h105.0h
135.0h(~5 LP)
Der Aufwand des Moduls summiert sich zu 630.0 Stunden. Damit umfasst das Modul 21 Leistungspunkte.

Beschreibung der Lehr- und Lernformen

Vorlesung mit Übungen (i.d.R. Erwerb eines Übungsscheins durch Übungsaufgaben)

Voraussetzungen für die Teilnahme / Prüfung

Wünschenswerte Voraussetzungen für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen:

- Theoretische Physik III/IV

Verpflichtende Voraussetzungen für die Modulprüfungsanmeldung:

1. Voraussetzung
Leistungsnachweis Theoretische Physik V  oder
Leistungsnachweis Theoretische Physik VI - Theorie der Quantensysteme im Nichtgleichgewicht

Abschluss des Moduls

Benotung

benotet

Prüfungsform

Mündliche Prüfung

Sprache

Deutsch

Dauer/Umfang

Keine Angabe

Dauer des Moduls

Für Belegung und Abschluss des Moduls ist folgende Semesteranzahl veranschlagt:
2 Semester.

Dieses Modul kann in folgenden Semestern begonnen werden:
Winter- und Sommersemester.

Maximale teilnehmende Personen

Dieses Modul ist nicht auf eine Anzahl Studierender begrenzt.

Anmeldeformalitäten

Mündliche Prüfungen werden nach vorheriger Terminabsprache mit der Prüferin oder dem Prüfer angemeldet.

Literaturhinweise, Skripte

Skript in Papierform

Verfügbarkeit:  nicht verfügbar

 

Skript in elektronischer Form

Verfügbarkeit:  nicht verfügbar

 

Literatur

Empfohlene Literatur
F. Schwabl: Quantenmechanik für Fortgeschrittene, Springer, Berlin 1997
H. Haken, Quantenfeldtheorie des Festkörpers, Teubner-Verlag, Stuttgart 1993
Quantenmechanik II: U. Scherz: Quantenmechanik, B. G. Teubner, Stuttgart 1999
Weitere Literaturhinweise werden in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

Zugeordnete Studiengänge


Diese Modulversion wird in folgenden Studiengängen verwendet:

Studiengang / StuPOStuPOsVerwendungenErste VerwendungLetzte Verwendung
Dieses Modul findet in keinem Studiengang Verwendung.

Sonstiges

Zur Anmeldung der Prüfung ist ein Nachweis über Studienleistungen (Übungsschein) erforderlich.