Lernergebnisse
Die Studierenden verfügen über architekturtheoretisches und -geschichtliches Grundlagenwissen. Sie sind im Besitz des elementaren Rüstzeugs zum theoretischen und historischen Verständnis der Architektur als die zentrale kulturelle Praxis, mit der der Mensch sich eine lebenswerte, ihm einzig angemessene Lebenswelt erschafft. Sie sind fähig zur historischen wie auch theoretischen kritischen Hinterfragung der aktuellen Architekturpraxis und ihre historische wie theoretische Einordnung in den gesellschaftlichen Kontext als eigenständige technisch-gestalterische Disziplin. Die Studierenden sind in der lage, die gedanklichen Grundlagen der Architektur, die Abhängigkeiten der Gestaltung von technologischen, materiellen und gesellschaftlichen Voraussetzungen kritisch zu durchdringen und das Wissen auf die aktuelle gesellschaftlich-kulturelle Situation im lokalen wie globalen Kontext zu extrapolieren.
Die Studierenden besitzen Grundkenntnisse in der Architekturtheorie und Baugeschichte, die es ihnen ermöglichen, Bezüge aus der aktuellen Architekturpraxis in die Theorie und Geschichte herzustellen und die eigenen Arbeiten theoretisch wie historisch kritisch zu hinterfragen. Sie besitzen die Fertigkeit, die eigene Entwurfstätigkeit an historischen und theoretischen Beispielen zu begründen und methodenorientiert anzuwenden. Vermittelt wird die Kompetenz, entwurflich-gestalterische Probleme theoretisch und historisch zu reflektieren, und die Fähigkeit, das erlernte Wissen in theoretisch und historisch fundierte Lösungsmodelle zu überführen. Am Ende steht die Kompetenz, komplexe historische wie theoretische Fragestellungen systematisch zu durchdringen und kooperativ diese in den kollektiven Entwurfs- und Planungsprozess einzubringen. Die Studierenden besitzen darüber hinaus die Kompetenz, wissenschaftlichen Fachdiskussionen folgen und eine eigene Meinung fundiert vertreten zu können.