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#60591 / #1

SS 2014 - SS 2014

Deutsch

Immobilienökonomie / Projektentwicklung 1

3

Wellner, Kristin

benotet

Portfolioprüfung

Zugehörigkeit


Fakultät VI

Institut für Architektur (IfA)

36383200 FG Planungs- und Bauökonomie / Immobilienwirtschaft

Architektur

Kontakt


A 57

Keine Angabe

kristin.wellner@tu-berlin.de

Keine Angabe

Lernergebnisse

Die Studierenden erwerben sozioökonomische Kenntnisse und Fertigkeiten, die für eine integrierte und nachhaltige Standort- und Projektentwicklung erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind vertiefte Kompetenzen in den Bereichen Immobilienwirtschaft und Projektentwicklung erforderlich. Die Studierenden sollen befähigt werden, -eine grundlegende Orientierung über die immobilienwirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Standort- und Projektentwicklung zu erhalten, -die immobilienwirtschaftlichen Fragestellungen in das Gesamtkonzept der Standort- und Projektentwicklung einordnen zu lernen, -zentrale betriebswirtschaftliche Instrumente selbständig anwenden zu können. Die Kompetenzen zum wissenschaftlichen Arbeiten sollen ausgebaut und soziale und kommunikative Kompetenzen erweitert werden. Es wird die Fähigkeit erworben, die Themenfelder des Moduls unter Genderaspekten zu bearbeiten. Das Modul vermittelt überwiegend: Fachkompetenz 40% Methodenkompetenz 40% Systemkompetenz 10% Sozialkompetenz 10 %

Lehrinhalte

Im Modul werden im Bereich Immobilienwirtschaft Kenntnisse mit folgenden fachspezifischen Fragestellungen vermittelt: • Grundlagen der Immobilienwirtschaft • Immobilienmarktmodelle • Analyse von Grundstücksmärkten • Inhalte der Marktanalyse • Inhalte der Standortanalyse • Beteiligte (Stakeholder und Shareholder) der Projektentwicklung und deren Interessenslage

Modulbestandteile

Pflichtgruppe:

Die folgenden Veranstaltungen sind für das Modul obligatorisch:

LehrveranstaltungenArtNummerTurnusSpracheSWSVZ
Immobilienökonomie / Projektentwicklung 1IVWiSeKeine Angabe2

Arbeitsaufwand und Leistungspunkte

Immobilienökonomie / Projektentwicklung 1 (IV):

AufwandbeschreibungMultiplikatorStundenGesamt
Präsenzzeit15.02.0h30.0h
Vor-/Nachbereitung15.04.0h60.0h
90.0h(~3 LP)
Der Aufwand des Moduls summiert sich zu 90.0 Stunden. Damit umfasst das Modul 3 Leistungspunkte.

Beschreibung der Lehr- und Lernformen

Die Lehrveranstaltungen werden als Vorlesung oder integrierte Veranstaltung mit jeweils 2 SWS durchgeführt. Diese finden im Allgemeinen im wöchentlichen Rhythmus statt.

Voraussetzungen für die Teilnahme / Prüfung

Wünschenswerte Voraussetzungen für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen:

obligatorisch: Immatrikulation im Masterstudiengang Architektur.

Verpflichtende Voraussetzungen für die Modulprüfungsanmeldung:

Dieses Modul hat keine Prüfungsvoraussetzungen.

Abschluss des Moduls

Benotung

benotet

Prüfungsform

Portfolioprüfung

Art der Portfolioprüfung

Keine Angabe

Sprache

Deutsch

Prüfungselemente

NamePunkte/GewichtKategorieDauer/Umfang
Keine Prüfungselemente angegeben

Notenschlüssel

Keine Angabe

Prüfungsbeschreibung (Abschluss des Moduls)

Regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen wird vorausgesetzt.

Dauer des Moduls

Für Belegung und Abschluss des Moduls ist folgende Semesteranzahl veranschlagt:
1 Semester.

Dieses Modul kann in folgenden Semestern begonnen werden:
Wintersemester.

Maximale teilnehmende Personen

Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 30.

Anmeldeformalitäten

In der ersten Veranstaltung

Literaturhinweise, Skripte

Skript in Papierform

Verfügbarkeit:  nicht verfügbar

 

Skript in elektronischer Form

Verfügbarkeit:  nicht verfügbar

 

Literatur

Empfohlene Literatur
Keine empfohlene Literatur angegeben

Zugeordnete Studiengänge

Dieses Modul findet in keinem Studiengang Verwendung.

Studierende anderer Studiengänge können dieses Modul ohne Kapazitätsprüfung belegen.

Das Modul kann als Wahl- oder Wahlpflichtmodul angerechnet werden. Das Modul steht außerdem Masterstudenten des Bauingenieurwesen, der Stadt- und Regionalplanung, sowie der Landschaftsplanung- und -architektur offen.

Sonstiges

Das Modul gehört zur Fächergruppe WP-RN laut § 8 Abs. 5 Studienordnung.